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Einlageentsteuerung

Vorsteuerabzug

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

9C_756/2023

Das Bundesgericht prüft, ob das Bundesverwaltungsgericht dem Steuerpflichtigen zu Recht den Abzug von Vorsteuern auf Beratungsleistungen verweigert hat. Dieses war nämlich der Ansicht, dass kein Anspruch auf Abzug von Vorsteuern besteht, wer zwar bei Rechnungsstellung bzw. im Zeitpunkt des Empfangs der Rechnung die Voraussetzungen dafür erfülle, nicht aber im Zeitpunkt des Leistungsempfangs. Das Bundesgericht führt in seinem Urteil aus, dass der Gesetzeswortlaut im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug ausschliesslich auf die Rechnung abstelle. Demnach heisst das Bundesgericht die Beschwerde gut.
iusnet StR 25.09.2024

Einlageentsteuerung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

9C_154/2023

Strittig ist im vorliegenden Entscheid, in welchem Umfang der Vorsteuerabzug für die deklarierte Bezugsteuer zu gewähren ist. Das Bundesgericht entscheidet, dass Beratungsleistungen bereits im Zeitpunkt ihres Bezugs verbraucht sind und keine Einlageentsteuerung zulässig ist. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusnet StR 27.02.2024

Vorsteuerabzug

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-5392/2021

Die Beschwerdeführerin bezog Dienstleistungen in den Jahren 2015 – 2017, war aber erst ab 2018 obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig. Diese Dienstleistungen wurden erst 2020 mit Schweizer MWST der Beschwerdeführerin in Rechnung gestellt. Das Bundesverwaltungsgericht prüft die mehrwertsteuerliche Behandlung dieser Vorsteuern auf Dienstleistungen an die Beschwerdeführerin in den Jahren 2015 – 2017 sowie ausserdem die Möglichkeit einer Einlageentsteuerung.
iusnet StR 28.11.2023

Vorsteuerabzug

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-722/2022

Strittig ist, in welchem Umfang der Vorsteuerabzug für die deklarierte Bezugsteuer gewährt werden soll. Gemäss Bundesverwaltungsgericht ist die von der Vorinstanz anhand des in der Rechnung erwähnten Leistungszeitraums vorgenommene Aufteilung des Bezugs der Beratungsleistungen pro rata temporis nicht zu beanstanden. Die Beschwerdeführerin konnte den Nachweis für eine steuermindernde Tatsache nicht erbringen. Abweisung der Beschwerde.
iusnet StR 22.02.2023