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Empfängereigenschaft

Steuerrechtliche Anerkennung von Offshore Strukturen für die Verrechnungssteuer

Éclairages
Verrechnungssteuer
A mit Wohnsitz in Österreich kontrolliert eine liechtensteinische Stiftung, welche an diversen unterliegenden Offshore Gesellschaften beteiligt ist. In Österreich wird die gesamte Struktur steuerlich transparent behandelt. A stellte deshalb direkt einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, welcher ihm verweigert wurde. Das BGr stellt u.a. fest, dass die nachträgliche Berufung auf die Missbräuchlichkeit selbst geschaffener Gesellschaftsstrukturen, dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben widerspräche und deshalb keinen Schutz verdiene. Die Beschwerde von A wurde abgewiesen.
Natalie Peter
iusNet StR 25.05.2020

Steuerrechtliche Anerkennung von Offshore Strukturen für die Verrechnungssteuer

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
A mit Wohnsitz in Österreich kontrolliert eine liechtensteinische Stiftung, welche an diversen unterliegenden Offshore Gesellschaften beteiligt ist. In Österreich wird die gesamte Struktur steuerlich transparent behandelt. A stellte deshalb direkt einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, welcher ihm verweigert wurde. Das BGr stellt u.a. fest, dass die nachträgliche Berufung auf die Missbräuchlichkeit selbst geschaffener Gesellschaftsstrukturen, dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben widerspräche und deshalb keinen Schutz verdiene. Die Beschwerde von A wurde abgewiesen.
iusNet StR 17.04.2020