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Ermessenszuschläge

Keine Revision bei unterschiedlichen Ermessenszuschlägen im Bund und Kanton

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine in Rechtskraft erwachsene Veranlagungsverfügung der Kantons- und Gemeindesteuern kann nicht mittels Revision abgeändert werden, wenn bei der Veranlagungsverfügung der direkten Bundessteuern tiefere Ermessenszuschläge vorgenommen werden. Es liegen keine neuen erheblichen Tatsachen vor, sondern eine andere Beweiswürdigung.
iusNet StR 28.06.2021

Aufrechnungsautomatismus bei geldwerten Leistungen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein Anteilsinhaber, der gleichzeitig Organ der Gesellschaft ist, muss den Bestand und Höhe einer von der Veranlagungsbehörde behaupteten geldwerten Leistung detailliert bestreiten. Unterlässt er dies oder beschränkt er sich auf pauschale Ausführungen, darf die Veranlagungsbehörde grundsätzlich annehmen, die auf Gesellschaftsebene rechtskräftig veranlagte Aufrechnung sei dem Anteilsinhaber gegenüber ebenso berechtigt.
iusNet StR 08.03.2019

Barbetrieb mit zu tiefer Bruttogewinnmarge

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Veranlagungsbehörde ist direktsteuerlich gehalten, den steuerbaren Gewinn nach pflichtgemässem Ermessen zu schätzen, sofern trotz Mahnung entweder überhaupt keine oder nur unvollständige Aufzeichnungen vorliegen oder die ausgewiesenen Ergebnisse mit dem wirklichen Sachverhalt offensichtlich nicht übereinstimmen können. Ein Barbetrieb führte kein Kassenbuch und wies eine auffällig niedrige Bruttogewinnmarge aus, weshalb es zu einer Aufrechnung von Umsatz kam.
iusNet StR 11.02.2019

Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen im Beweisführungsverfahren

Jurisprudence
Direkte Steuern
Auch wenn die Beweisführungslast aufgrund der behördlichen Untersuchungspflicht bei der Veranlagungsbehörde liegt, untersteht die steuerpflichtige Person trotzdem einer weitreichenden Mitwirkungspflicht. Die Steuerpflichtigen hätten beweisen müssen, dass die vom KStA SO vermutete Verwendung von nicht verbuchten Einzahlungsscheinen tatsachenwidrig war. Dies taten sie nicht in genügender weise, weshalb die Beschwerde als offensichtlich unbegründet abgewiesen wurde.
iusNet StR 22.01.2019