Aufrechnungsautomatismus bei geldwerten Leistungen
Aufrechnungsautomatismus bei geldwerten Leistungen
Aufrechnungsautomatismus bei geldwerten Leistungen
A mit steuerlichem Wohnsitz im Kt BS war in den Steuerperioden 2011 und 2012 Alleingesellschafter und einzeln zeichnungsberechtigter Geschäftsführer der im HR eingetragenen und im 2015 zufolge Konkurseinstellung mangels Aktiven gelöschten Restaurant B GmbH mit Sitz im Kt BS. Die GmbH betrieb ebenfalls die Restaurants C und D.
Die KSTV BS veranlagte A für Steuerperioden 2011 und 2012 mit rektifizierten Veranlagungsverfügungen, welche rechtskräftig wurden.
Im September 2014 unterzog die KStV BS die Restaurant B GmbH einer Bücheruntersuchung. Dabei ergab sich, dass die Gesellschaft weder ein Kassabuch geführt noch tägliche Kassenstürze angeordnet hatte, was den lückenlosen Nachvollzug der Geschäftsvorfälle verunmöglichte. In den Monaten Juli und August 2011 war darüber hinaus keinerlei Umsatz verbucht worden. Dies veranlasste die KStV BS zu Ermessenszuschlägen auf Stufe der Gesellschaft, die ebenfalls rechtskräftig geworden sind, sowie zur Eröffnung eines Nachsteuer- und Steuerstrafverfahrens gegenüber A. Die nacherfassten geldwerten Leistungen zogen Nachsteuern und Verzugszins nach sich. Die Einsprachen und die an die StRK BS gerichteten Rechtsmittel blieben...
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