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Aufrechnungsautomatismus

Aufrechnung geldwerte Leistung

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_461/2020

Zwar besteht in sog. zweidimensionalen Sachverhalten kein eigentlicher Aufrechnungsmechanismus; doch hat in Abweichung von den üblichen Beweislastregeln ein Gesellschafter, der gleichzeitig Organ und/oder beherrschender Anteilsinhaber ist, Bestand und Höhe einer geldwerten Leistung detailliert zu bestreiten. Auch abseits des Ermessenseinschätzungsverfahren besteht im Einspracheverfahren besteht zwar keine eigentliche Begründungspflicht, wohl aber eine Mitwirkungspflicht.
iusNet StR 29.03.2021

Fristwiederherstellung (Hinderungsgründe) für verspätete Rechtsmittel

Jurisprudence
Direkte Steuern
A ist Alleingesellschafter einer GmbH, die ein Hotel auf einem in seinem Privatvermögen stehenden Grundstück betreibt. Die GmbH verbuchte Mietaufwände. A deklarierte aber kein Einkommen, da er das Geld für betriebsnotwendige Auslagen des Hotels verwendet habe. Die Aufrechnung von Einkommen aus unbeweglichem Vermögen bei A erfolgte zu Recht. Er hätte Bestand und Höhe der aufgerechneten geldwerten Leistungen detailliert bestreiten müssen.
iusNet StR 28.01.2021

Aufrechnungsautomatismus bei geldwerten Leistungen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein Anteilsinhaber, der gleichzeitig Organ der Gesellschaft ist, muss den Bestand und Höhe einer von der Veranlagungsbehörde behaupteten geldwerten Leistung detailliert bestreiten. Unterlässt er dies oder beschränkt er sich auf pauschale Ausführungen, darf die Veranlagungsbehörde grundsätzlich annehmen, die auf Gesellschaftsebene rechtskräftig veranlagte Aufrechnung sei dem Anteilsinhaber gegenüber ebenso berechtigt.
iusNet StR 08.03.2019