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Aufrechnung geldwerte Leistung

Aufrechnung geldwerte Leistung

Jurisprudence
Direkte Steuern

Aufrechnung geldwerte Leistung

A mit Wohnsitz im Kt AI ist einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der D und F GmbH, beide mit Sitz im Kt SG. 2019 teilte die StV AI A mit, sie habe aufgrund von Meldungen seitens des Kt SG erfahren, dass er in den Steuerperioden 2012, 2013 und 2015 geldwerte Leistungen aus der D und F GmbH bezogen habe, die in den rechtskräftigen Veranlagungsverfügungen dieser Steuerperioden nicht berücksichtigt worden seien. Daraus ergäben sich Nachsteuern und eine Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung. Nach Durchführung einer Besprechung, Gewährung von Akteneinsicht und der unbeantwortet gebliebenen Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, die die behauptete Unrichtigkeit der Feststellungen belegen würden, wurde eine Veranlagungsfügung im angekündigten Sinn erlassen. In der dagegen erhobenen Einsprache rügte A, ohne Begründung oder Beweismittel vorzubringen, die Meldungen seitens des Kt SG seien fehlerhaft. Nach unbenutzt verstrichener Nachfrist zu Einsprachenachbesserung wurde darauf nicht eingetreten. Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde abgewiesen.

Zu zweidimensionalen Sachverhalten hat das BGr wiederholt festgestellt, dass kein eigentlicher Aufrechnungsautomatismus...

iusNet StR 29.03.2021

 

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