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zweidimensionale Sachverhalte

Aufrechnung privater Lebenshaltungskosten auf Stufe des Gesellschafters

Jurisprudence
Direkte Steuern
Bei der Gesellschaft erfolgten Aufrechnungen privater Lebenshaltungskosten im Gewinn. Diese wurden vom Wohnsitzkanton des Gesellschafters ungeprüft übernommen und im Einkommen aufgerechnet. Bei zweidimensionalen Sachverhalten herrscht kein Aufrechnungsmechanismus, stattdessen gilt die übliche Beweislastverteilung. In Abweichung davon hat ein Gesellschafter, der gleichzeitig Organ und/oder beherrschender Anteilsinhaber der Gesellschaft ist, die Aufrechnungen detailliert zu bestreiten.
iusNet StR 30.03.2021

Aufrechnung geldwerte Leistung

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_461/2020

Zwar besteht in sog. zweidimensionalen Sachverhalten kein eigentlicher Aufrechnungsmechanismus; doch hat in Abweichung von den üblichen Beweislastregeln ein Gesellschafter, der gleichzeitig Organ und/oder beherrschender Anteilsinhaber ist, Bestand und Höhe einer geldwerten Leistung detailliert zu bestreiten. Auch abseits des Ermessenseinschätzungsverfahren besteht im Einspracheverfahren besteht zwar keine eigentliche Begründungspflicht, wohl aber eine Mitwirkungspflicht.
iusNet StR 29.03.2021