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Gesellschaftsebene

Aufrechnung geldwerte Leistung

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_461/2020

Zwar besteht in sog. zweidimensionalen Sachverhalten kein eigentlicher Aufrechnungsmechanismus; doch hat in Abweichung von den üblichen Beweislastregeln ein Gesellschafter, der gleichzeitig Organ und/oder beherrschender Anteilsinhaber ist, Bestand und Höhe einer geldwerten Leistung detailliert zu bestreiten.
iusNet StR 29.03.2021