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Gesellschaftsebene

Aufrechnung geldwerte Leistung

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_461/2020

Zwar besteht in sog. zweidimensionalen Sachverhalten kein eigentlicher Aufrechnungsmechanismus; doch hat in Abweichung von den üblichen Beweislastregeln ein Gesellschafter, der gleichzeitig Organ und/oder beherrschender Anteilsinhaber ist, Bestand und Höhe einer geldwerten Leistung detailliert zu bestreiten. Auch abseits des Ermessenseinschätzungsverfahren besteht im Einspracheverfahren besteht zwar keine eigentliche Begründungspflicht, wohl aber eine Mitwirkungspflicht.
iusNet StR 29.03.2021