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Mitwirkungspflichten

Mitwirkungspflichten bei Prozessführung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

A-4596/2022

Die ESTV setzte den Mehrwertsteuerbetrag eines Treuhänders (Steuerpflichtiger) mangels Mitwirkung desselben nach pflichtgemässem Ermessen fest. Dagegen erhob der Steuerpflichtige Einsprache ohne genauere Unterlagen für die Prüfung der Einsprache einzureichen. Indem der Beschwerdeführer erst im vorliegenden Beschwerdeverfahren die relevanten Akten für die Berechnung der geschuldeten Steuer eingereicht hat, hat er im vorinstanzlichen Verfahren seine Mitwirkungspflichten verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Urteil detailliert aus, was genau unter diesen Mitwirkungspflichten zu verstehen ist.
iusNet StR 29.08.2023

Die Aufteilung von Verlustvorträgen im Rahmen einer Spaltung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Verwaltungsgericht Zürich beurteilt die Frage, ob bzw. in welchem Umfang Verlustvorträge bei einer steuerneutralen Spaltung auf die abgespaltene Gesellschaft übergegangen sind. Dabei kommt das Verwaltungsgericht Zürich zum Schluss, dass die Vorinstanz für die Bestimmung der zu übertragenden Vorjahresverluste zu Unrecht eine Ermessenseinschätzung vornahm, weil noch nicht alle verhältnismässigen und zumutbaren Untersuchungsmittel ausgeschöpft worden waren sowie insbesondere keine Unterlagen von der übertragenden Gesellschaft angefordert wurden.
iusNet StR 22.02.2023

Die Aufteilung von Verlustvorträgen im Rahmen einer Spaltung

Éclairages
Direkte Steuern
Das Verwaltungsgericht Zürich beurteilt die Frage, ob bzw. in welchem Umfang Verlustvorträge bei einer steuerneutralen Spaltung auf die abgespaltene Gesellschaft übergegangen sind. Dabei kommt das Verwaltungsgericht Zürich zum Schluss, dass die Vorinstanz für die Bestimmung der zu übertragenden Vorjahresverluste zu Unrecht eine Ermessenseinschätzung vornahm, weil noch nicht alle verhältnismässigen und zumutbaren Untersuchungsmittel ausgeschöpft worden waren sowie insbesondere keine Unterlagen von der übertragenden Gesellschaft angefordert wurden.
Jonas Bühlmann
iusNet StR 21.02.2023

Änderung der Lebensverhältnisse durch Änderung der behördlichen Informationslage?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr bestätigt ein Urteil des VGr Zürich, welches sich mit der Frage beschäftigt, ob bereits die Änderung der behördlichen Informations- bzw. Beweislage dazu führen kann, ob ein Kanton, welcher das Hauptsteuerdomizil in einem anderen Kanton über mehrere Jahre akzeptiert, durch die neuen Informationen und Beweise das Hauptsteuerdomizil beanspruchen kann, ohne dass sich die Lebensverhältnisse der Steuerpflichtigen verändert haben. In diesem Zusammenhang sind auch die Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen näher zu betrachten.
iusNet StR 22.07.2022

Versicherungsleistungen

Éclairages
Mehrwertsteuer
Das BGr untersucht, ob neben der Verletzung des Beschleunigungsgebots der Bezug der strittigen Dienstleistungen grundsätzlich unter die Mehrwertsteuer bzw. Bezugssteuer fiel. Zudem musste festgestellt werden, ob es sich um steuerausgenommene Leistungen handelte. Das BGer kommt zum Schluss, dass das Beschleunigungsgebot vorliegend nicht verletzt wurde, da zahlreiche komplexe Sachverhalts- und Rechtsfragen geklärt werden mussten. Sodann unterläge der Dienstleistungsbezug der Beschwerdeführerin der Bezugssteuer und eine Steuerausnahme sei im vorliegenden Fall nicht anwendbar. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Festsetzungsverjährung der Steuerforderung für die Steuerperiode 2010 sei die Beschwerde jedoch insoweit teilweise gutzuheissen.
Florian Hanslik

Vermittlungsleistungen von Versicherungen

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Das BGr prüft die Verletzung des Beschleunigungsgebot und kommt zum Schluss, dass sich zahlreiche komplexe Sachverhalts- und Rechtsfragen stellten, welche einen erhöhten Abklärungsaufwand auslösen, weshalb keine Verletzung vorliege. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Festsetzungsverjährung der Steuerforderung für die Steuerperiode 2010 ist die Beschwerde jedoch insoweit teilweise gutzuheissen.
iusNet StR 26.07.2021

Aufrechnung privater Lebenshaltungskosten auf Stufe des Gesellschafters

Jurisprudence
Direkte Steuern
Bei der Gesellschaft erfolgten Aufrechnungen privater Lebenshaltungskosten im Gewinn. Diese wurden vom Wohnsitzkanton des Gesellschafters ungeprüft übernommen und im Einkommen aufgerechnet. Bei zweidimensionalen Sachverhalten herrscht kein Aufrechnungsmechanismus, stattdessen gilt die übliche Beweislastverteilung. In Abweichung davon hat ein Gesellschafter, der gleichzeitig Organ und/oder beherrschender Anteilsinhaber der Gesellschaft ist, die Aufrechnungen detailliert zu bestreiten.
iusNet StR 30.03.2021

Aufrechnung geldwerte Leistung

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_461/2020

Zwar besteht in sog. zweidimensionalen Sachverhalten kein eigentlicher Aufrechnungsmechanismus; doch hat in Abweichung von den üblichen Beweislastregeln ein Gesellschafter, der gleichzeitig Organ und/oder beherrschender Anteilsinhaber ist, Bestand und Höhe einer geldwerten Leistung detailliert zu bestreiten. Auch abseits des Ermessenseinschätzungsverfahren besteht im Einspracheverfahren besteht zwar keine eigentliche Begründungspflicht, wohl aber eine Mitwirkungspflicht.
iusNet StR 29.03.2021

Lebensmittelpunkt von Ehegatten bei Wochenaufenthalt

Jurisprudence
Direkte Steuern
Anerkennt der frühere Wohnsitzkanton für mehrere Jahre, dass sich das Hauptsteuerdomizil in einem anderen Kanton befindet, hat er aufgrund der Beweisgrundregel eine massgeblich veränderte Faktenlage nachzuweisen. Laut BGr stellt der Erwerb einer Eigentumswohnung im ehemaligen Wohnsitzkanton eine Veränderung der Faktenlage dar. Handelt es sich wie vorliegend um Wochenaufenthalter, ist der Arbeitsort höher zu gewichten, falls die steuerpflichtige Person in leitender Stellung tätig ist, was vorliegend gegeben war.
iusNet StR 29.06.2020

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