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Mitwirkungspflichten

Mitwirkungspflicht bei der Feststellung des steuerrechtlichen Wohnsitzes

Jurisprudence
Direkte Steuern
Im Falle eines Zuzugs natürlicher Personen aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton rechtfertigt sich keine Beweislasterleichterung zugunsten der Veranlagungsbehörde. Ausserdem hat die betroffene natürliche Person grundsätzlich keine Mitwirkungspflicht. Steht jedoch der inländische Wohnsitz des einen Ehegatten fest, der mit dem anderen Ehegatten in einer gemeinsamen Wohnung lebt, kann vom anderen Ehegatten eine Mitwirkung verlangt werden.
iusNet StR 27.04.2020

Widerruf einer Verfügung durch das Steueramt infolge Scheinwohnsitzes

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Kt SZ informierte den Kt BL über den gegenüber den Beschwerdeführern verfügten Widerruf der Veranlagung und teilte BL mit, dass sie das Ehepaar rückwirkend infolge eines blossen Scheindomizils wieder aus der Steuerpflicht genommen habe. Den Ehegatten ist es nicht gelungen, entweder die endgültige Lösung der Verbindungen zum bisherigen Wohnsitz im Kt BL, noch die Begründung des neuen Wohnsitzes im Kt SZ nachvollziehbar aufzuzeigen.
iusNet StR 18.11.2019

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