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Kassabuch

Aufrechnungsautomatismus bei geldwerten Leistungen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein Anteilsinhaber, der gleichzeitig Organ der Gesellschaft ist, muss den Bestand und Höhe einer von der Veranlagungsbehörde behaupteten geldwerten Leistung detailliert bestreiten. Unterlässt er dies oder beschränkt er sich auf pauschale Ausführungen, darf die Veranlagungsbehörde grundsätzlich annehmen, die auf Gesellschaftsebene rechtskräftig veranlagte Aufrechnung sei dem Anteilsinhaber gegenüber ebenso berechtigt.
iusNet StR 08.03.2019