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Erneuerungsfonds

Abzugsfähigkeit von Einlagen in den Erneuerungsfonds und «Einkäufen» beim Erwerb von Stockwerkeigentum

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht stellt fest, dass Einlagen in den Erneuerungsfonds einer Stockwerkeigentümergemeinschaft zumindest in einem späteren Zeitpunkt für steuerlich relevante Unterhaltskosten der Gemeinschaftsanlagen verwendet werden. Demgegenüber fliesst die Zahlung des Erwerbers an den Veräusserer und wird zu keinem Zeitpunkt für steuerlich relevante Unterhaltskosten verwendet. Es handelt sich um den Erwerb beweglichen Vermögens und ist deshalb steuerlich nicht abzugsfähig.
iusNet StR 27.03.2024