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fahrlässige Unterlassung

Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Das BGr heisst die Beschwerde des Steuerpflichtigen betreffend die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf der Grundlage von Art. 23 VStG gut. Es hält fest, dass die Unterlassung, das steuerbare Einkommen zu deklarieren, im vorliegenden Fall fahrlässig erfolgte. Das BGr wendet die für die Steuerhinterziehung entwickelten Kriterien an, um eine vorsätzliche Unterlassung von einer fahrlässigen Unterlassung zu unterscheiden.
iusNet StR 22.07.2019