Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob eine Zahlungsunfähigkeit des Ehemannes vorliegt und deshalb die Ehefrau aus der solidarischen Haftung für Steuerschulden zu entlassen ist. Die Zahlungsunfähigkeit ist insbesondere von der Zahlungsunwilligkeit abzugrenzen. Ferner kann rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegen.