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Zulässigkeit der Verlegung von Unterhaltszahlungen und Schuldzinsen ins Ausland bei internationalen Eheverhältnissen

Zulässigkeit der Verlegung von Unterhaltszahlungen und Schuldzinsen ins Ausland bei internationalen Eheverhältnissen

Jurisprudence
Direkte Steuern

Zulässigkeit der Verlegung von Unterhaltszahlungen und Schuldzinsen ins Ausland bei internationalen Eheverhältnissen

Die StV des Kt BS erliess am 12. November 2019 eine Ermessenstaxation für die Steuerperiode 2017 gegen A. A erhob Einsprache mit der Begründung, dass er im Jahr 2017 eine im Ausland (GB) ansässige Frau geheiratet habe. Daraufhin wurde das Vermögen der Ehefrau von CHF 20'000'000 und Vermögenserträge von CHF 1'250'000 veranlagt und unter Progressionsvorbehalt nach GB ausgeschieden. Die Einsprache des Ehemanns (A.) wurde teilweise gutgeheissen und ihre Vermögenserträge wurden auf CHF 350'000 reduziert. Das steuerbare Einkommen von A. wurde auf CHF 1'550'800 (Satz von CHF 1'648'000) und das steuerbare Vermögen auf CHF 28'380'000 (Satz CHF 41'469'000) festgesetzt.

Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beantragt A. beim BGr, dass sein Vermögen und Einkommen ohne Berücksichtigung der Faktoren seiner Ehefrau zu veranlagen seien und seine Hypothekarschuld(-zinsen), sowie Unterhaltsbeiträge an seine Ex-Ehefrau objektmässig seinem Vermögen und Einkommen in der Schweiz zuzuweisen seien. Zu dem seien die Steuerfaktoren seiner Ehefrau bei der Berechnung der Vermögenssteuerreduktion nur satzbestimmend zu berücksichtigen.

Die zentrale Frage, die das BGr zu...

iusNet StR 30.12.2024

 

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