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Falschbeurkundung

Hinterziehung durch faktischen Geschäftsführer

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die vom faktischen Geschäftsführer veranlassten geldwerten Leistungen stellen bei diesem einen Reinvermögenszugang dar und sind steuerbar. Hat er diese nicht deklariert, obschon er ihre Steuerbarkeit erkannt hatte, hat er vorsätzlich Steuern hinterzogen. Die Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Steuerbetrug aufgrund desselben Sachverhalts wirkt sich strafmindernd aus.
iusNet StR 29.04.2019