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Güterstand

Getrennte Besteuerung von Ehegatten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht bestätigt ihre bisherige konstante Rechtsprechung, wonach von einer rechtlich oder tatsächlich getrennten Ehe (und damit von einer getrennten Besteuerung) auszugehen ist, wenn die Voraussetzungen der getrennten Wohnstätten, die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft und die fehlende Gemeinschaftlichkeit der Mittel für Wohnung und Lebensunterhalt kumulativ erfüllt sind. Eine separate Veranlagung setze demnach eine dauernde Trennung und damit eine Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes voraus. Es genügt nicht, wenn die Ehegatten nur über getrennte Wohnstätten verfügen.
iusNet StR 24.04.2024