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Getrennte Besteuerung von Ehegatten

Getrennte Besteuerung von Ehegatten

Jurisprudence
Direkte Steuern

Getrennte Besteuerung von Ehegatten

Die Steuerpflichtige und ihr Ehemann heirateten im Jahr 2019. Nach der Heirat wohnte die Steuerpflichtige weiterhin in der Schweiz, während ihr Ehemann wie bisher in Deutschland wohnhaft blieb. Die StV ZH veranlagte die Steuerpflichtige im Jahr 2021 für die direkte Bundessteuer 2019. Beim Steuersatz berücksichtigte die StV das gesamte eheliche Einkommen und Vermögen und brachte den Verheiratetentarif zur Anwendung. Die Steuerpflichtige verlangte daraufhin, dass das Einkommen ihres Ehemannes bei ihr nicht satzbestimmend berücksichtigt werde, da sie in einer faktisch getrennten Ehe lebten. Die von ihr erhobenen Rechtsmittel blieben allerdings erfolglos.

Das Einkommen der Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, wird ohne Rücksicht auf den Güterstand zusammengerechnet (Art. 9 Abs. 1 DBG). Dies liegt dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen (Gesamt-) Leistungsfähigkeit zugrunde, da die Ehegatten eine zivilrechtliche und wirtschaftliche Einheit bilden würden (E. 2.1).

Das BGr bestätigt im vorliegenden Urteil seine langjährige Praxis, wonach von einer rechtlichen oder tatsächlichen Trennung der Ehe auszugehen ist, wenn folgende...

iusNet StR 24.04.2024

 

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