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geschäftsmässige Begründetheit

Willkürliche Beweiswürdigung der Vorinstanz

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Vorinstanz kommt in ihrer Beweiswürdigung zum Schluss, dass aufgrund der Beweise keine Zweifel an der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bestünden. Nach Auffassung des BGr ist es aber entscheidend, ob die Gesellschaft an den Beschwerdegegner Leistungen erbracht hat. Mangels aussagekräftiger Beweismittel fehlen die Tatsachen, die die Leistungen der Gesellschaft an den Beschwerdegegner nachweisen würden. Die vorinstanzliche Beweiswürdigung erweist als willkürlich und die Beweislosigkeit trägt der Beschwerdeführer.
iusNet StR 10.02.2020

Keine geldwerte Leistung bei angemessener Gegenleistung

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Es ist nicht Aufgabe der steuerpflichtigen Person, die geschäftsmässige Begründetheit nachzuweisen, sondern der Nachweis der geldwerten Leistung obliegt der Steuerbehörde. Da der Aktionär die Büroarbeiten nicht selber ausführen konnte, ist nach den Umständen der Nachweis gelungen, dass die Gesellschaft eine angemessene Gegenleistung für die Vergütung von CHF 29'400.- erhalten hat. Damit scheidet die Annahme einer geldwerten Leistung aus.
iusNet StR 02.07.2019