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Heiratsstrafe

Die Heiratsstrafe

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_616/2020

Nach den für das BGr verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz ergibt sich im konkreten Fall gegenüber einer Besteuerung als Alleinstehende eine Mehrbelastung von 91,3 Prozent, deren Ursache einzig in der Tatsache der Eheschliessung liegt. Die Vorinstanz spricht von einem Anwendungsfall der "Heiratsstrafe". Der angefochtene Entscheid ist nach BGr aber insoweit nicht zu beanstanden, als er auf bundesrechtskonformer Auslegung und Anwendung der einschlägigen Normen beruht.
iusNet StR 29.09.2020

Aufhebung Heiratsstrafe

Législation
Direkte Steuern
Das Bundesgericht hat die Volksabstimmung über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» vom 28. Februar 2016 aufgehoben. Der Bundesrat wartet die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung ab. Gestützt auf das schriftliche Urteil wird er das weitere Vorgehen so rasch wie möglich festlegen und die Schlussfolgerungen ziehen.
iusNet StR 29.04.2019