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Leistungsaustausch

Gemischte Verwendung / Vorsteuerabzug

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Streitig ist vorliegend der Vorsteuerabzug betreffend die gemischte Verwendung eines Flugzeuges. Bei Gesellschaften wie demjenigen der Beschwerdegegnerin ist zunächst zu klären, ob diese überhaupt der subjektiven Steuerpflicht unterliegen und den Vorsteuerabzug beanspruchen können, bevor die Gestaltung auf eine Steuerumgehung hin geprüft wird. Die Tätigkeit von Flugzeug-Eigentümergesellschaften kann nicht als gewerblich bezeichnet werden, soweit die Gesellschaft zur Befriedigung der privaten Bedürfnisse des wirtschaftlich Berechtigten oder ihm nahestehende Personen eingesetzt wird. Folglich ist auch kein Vorsteuerabzug möglich. Das Bundesgericht kann vorliegend nicht beurteilen, ob das Flugzeug zu mehr als 20% für private Zwecke benutzt wurde. Die Beschwerde der ESTV wird gutgeheissen.
iusNet StR 24.01.2023

Subvention oder Entgelt für die Mehrwertsteuer

Jurisprudence
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

A-553/2021

Strittig ist die mehrwertsteuerliche Qualifikation der jährlichen Beiträge der Stadt an einen von ihr mitgegründeten Verein in der Höhe von CHF 300'000. Das BVGr wertet diesen Pauschalbetrag als Subvention, da der vorliegende Leistungsvertrag dem Verein bei der Ausführung seiner Arbeit sehr viel Spielraum lässt. Es kann keine spezifische Gegenleistung oder eine Abgeltung von konkreten Leistungen erblickt werden. Erbringt der Verein keine steuerbaren Leistungen im Sinne des MWSTG, besteht gemäss BVGr auch keine subjektive Mehrwertsteuerpflicht.
iusNet StR 26.04.2022

Leistungen im Konzern - Berechnung der Bemessungsgrundlage

Éclairages
Mehrwertsteuer
Das BVGr hatte zu entscheiden, bei welcher Konzerngesellschaft Führungspersonal angestellt war. Es qualifizierte die von der A AG weiterbelasteten Personalkosten als steuerbaren Personalverleih, da die A AG in tatsächlicher und massgeblicher Hinsicht als Arbeitgeberin der Konzernführungsmitglieder galt. Es erkannte zudem, dass es an der A AG liegt aufzuzeigen, dass die weiterbelasteten Kosten nicht zu tief waren.
Florian Hanslik
iusNet StR 28.02.2022

Anstellungsverhältnis im Konzern – wirtschaftliche Betrachtung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Direkte Steuern
Das BVGr hatte zu entscheiden, bei welcher Konzerngesellschaft Führungspersonal angestellt war. Es qualifizierte die von der A AG an die Holding weiterbelasteten Personalkosten als steuerbaren Personalverleih, da die A AG in tatsächlicher und massgeblicher Hinsicht als Arbeitgeberin der Konzernführungsmitglieder galt und stellte zudem fest, dass die A AG nachweisen muss, dass effektiv keine höhere Kosten zu verrechnen gewesen sind.
iusNet StR 28.02.2022