Anstellungsverhältnis im Konzern – wirtschaftliche Betrachtung
Anstellungsverhältnis im Konzern – wirtschaftliche Betrachtung
Anstellungsverhältnis im Konzern – wirtschaftliche Betrachtung
Die A AG bezweckt die Führung und Beratung von Unternehmen und war von 2003 bis 2010 mehrwertsteuerlich registriert. Seit 2010 ist sie in der Mehrwertsteuergruppe der B AG, welche als Holdinggesellschaft die Beteiligungen an in- und ausländischen Tochtergesellschaften des Konzern C hält, so auch 100% der A AG. Die A AG berät die B AG und deren Beteiligungsgesellschaften und erbringt damit verbundene Dienstleistungen technischer, kommerzieller und administrativer Art.
Bei einer Mehrwertsteuerkontrolle im Jahr 2010 stellte die ESTV unter anderem zu hohe Vorsteuerabzüge auf Verpflegungsaufwendungen, zu Unrecht nicht vorgenommene Vorsteuerkorrekturen für von der Steuer ausgenommene Schulungsleistungen sowie nicht deklarierte steuerbare Leistungen durch Personalverleih gegenüber der B AG («Managementdienstleistungen») fest und forderte eine Steuerkorrektur samt Verzugszinsen. Die Einsprache wurde abgewiesen.
Die A AG moniert in ihrer Beschwerde ans BGr, das Konzernleitungspersonal sei in der massgeblichen Zeit sowohl aus zivilrechtlicher Sicht als auch nach wirtschaftlich tatsächlichen Kriterien bei der B AG angestellt gewesen.
Die ESTV argumentiert in ihrer...
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