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Management-Gesellschaft

Leistungen im Konzern - Berechnung der Bemessungsgrundlage

Éclairages
Mehrwertsteuer
Die Steuer wird vom Entgelt. Zum Entgelt gehört alles, was der Empfänger oder an seiner Stelle ein Dritter als Gegenleistung für die Lieferung oder die Dienstleistung aufwendet. Im Falle einer Lieferung oder Dienstleistung an eine nahestehende Person gilt als Entgelt der Wert, der unter unabhängigen Dritten vereinbart würde.
Florian Hanslik
iusNet StR 28.02.2022

Anstellungsverhältnis im Konzern – wirtschaftliche Betrachtung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Direkte Steuern
Bei der Ermittlung des mehrwertsteuerlichen Leistungserbringers ist das Auftreten gegen aussen im eigenen Namen massgeblich. Das Handeln wird grundsätzlich demjenigen mehrwertsteuerlich zugerechnet, der nach aussen, gegenüber Dritten im eigenen Namen auftritt. Massgebend ist dabei die Frage, wie die angebotene Leistung für die Allgemeinheit bzw. für den neutralen Dritten objektiv erkennbar in Erscheinung tritt.
iusNet StR 28.02.2022