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mehr als zwanzig Jahre

Feststellung des Ersatzwertes bei einer wirtschaftlichen Handänderung durch amtliches Gutachten

Jurisprudence
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Ist der durch ein amtliches Gutachten bestimmte Verkehrswert vor 20 Jahren tiefer als der Erwerbspreis zuzüglich der anrechenbaren Kosten für die Erstellung des Gebäudes, ist für die Ermittlung der Gestehungskosten nicht der Ersatzwert, sondern die Summe aus Erwerbspreis plus Baukosten massgebend.
iusNet StR 26.07.2019