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missbräuchliche Steuerumgehung

Einkauf in 2. Säule mit Mitteln aus der Säule 3a

Jurisprudence
Direkte Steuern
Einkäufe in die 2. Säule aus Mitteln der Säule 3a, welche innerhalb von fünf Jahren vor Erreichen des AHV-Rentenalters bezogen und direkt an den Steuerpflichtigen ausbezahlt werden, können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Vorbehalten bleibt die Steuerumgehung. Keine analoge Anwendung des "steuerneutralen Säulentransfers" sofern die Kapitalleistungen aus der Säule 3a getrennt vom übrigen Einkommen besteuert werden.
iusNet StR 25.08.2020