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nicht vollständige Akteneinsicht

Keine Nichtigkeit oder Revision bei vorenthaltenen Handakten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Gelingt es dem Steuerpflichtigen nicht, die rechtliche Relevanz der ihm vorenthaltenen Nebenakte aufzuzeigen, stellen diese keine neuen erheblichen Tatsachen dar, die eine Revision rechtfertigen würden. Die Abgrenzung von einsichtspflichtigen Akten von Hilfsbelegen, die aufgrund der minderen Bedeutung und des rein informativen Charakters als Hilfsbelege nicht einsichtspflichtig sind, ist im Einzelfall vorzunehmen.
iusNet StR 27.01.2022