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Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Nicht Vollständige Akteneinsicht

nicht vollständige Akteneinsicht

Keine Nichtigkeit oder Revision bei vorenthaltenen Handakten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Dem Steuerpflichtigen ist es nicht gelungen, die rechtliche Erheblichkeit der ihm ursprünglich vorenthaltenen Dokumente ("ca. 50 cm hoher Aktenstoss" usw.) nachzuweisen. Die nicht vollumfänglich gewährte Einsicht in Handakten stellt weder einen Nichtigkeits- noch Revisionsgrund dar.
iusnet StR 27.01.2022