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Novenbverbot

Steuerliche Korrektur eines pauschalen Verwaltungshonorars an die Schwestergesellschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Bestritten ist das von der Beschwerdeführerin verbuchte pauschale Verwaltungshonorar an eine Schwestergesellschaft, das durch die Beschwerdeführerin nicht ausreichend belegt werden konnte. Aufgrund des Novenverbotes konnten allerdings nicht alle Unterlagen berücksichtigt werden.
iusNet StR 23.01.2023