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Steuerliche Korrektur eines pauschalen Verwaltungshonorars an die Schwestergesellschaft

Steuerliche Korrektur eines pauschalen Verwaltungshonorars an die Schwestergesellschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern

Steuerliche Korrektur eines pauschalen Verwaltungshonorars an die Schwestergesellschaft

Die Beschwerdeführerin (A AG) machte in der Steuerperiode 2013 ein pauschales Verwaltungshonorar in der Höhe von Fr. 70'000.- als Aufwand geltend, das an die Schwestergesellschaft (E AG) bezahlt wurde. Die Veranlagungsbehörde verlangte hierfür einen substantiierten Nachweis über dessen geschäftsmässige Begründetheit. Die Beschwerdeführerin reichte einzig eine Bestätigung des Verwaltungsrates ein, welche bescheinigte, dass es sich dabei um Honorare für Bauleitungsleistungen bei Renovationsarbeiten handle. Der Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin ist jedoch personell identisch mit der E AG.

Die Veranlagungsbehörde rechnete dieses pauschale Verwaltungshonorar vollumfänglich dem steuerbaren Gewinn hinzu. Die Vorinstanz stützte dies, berücksichtige allerdings eine zusätzliche Steuerrückstellung (E. I. – III.).

Das Verwaltungsgericht als zweite Instanz hat im Grundsatz die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichtes und nicht jene der Veranlagungsbehörde zu überprüfen. Es gilt vorliegend das Novenverbot (mit Ausnahme von echten Noven, E.1.2 – 1.3). Die vorliegende Beschwerdeschrift enthält grösstenteils Wiederholungen der Ausführungen, die bereits bei der Vorinstanz...

iusNet StR 23.01.2023

 

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