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Nutzungsberechtigter

Die Nutzungsberichtigung nach DBA CH-GB

Éclairages
Ein Dividendenempfänger kann seine Stellung als Nutzungsberechtigter verlieren, wenn er einer "faktischen Weiterleitungspflicht" unterliegt. Als Weiterleitung gilt in diesem Zusammenhang die Zahlung eines zur Dividende grundsätzlich äquivalenten Betrags. Nach der Praxis des BGr lassen die Umstände namentlich dann auf eine rechtliche Weiterleitungspflicht schliessen, wenn die Dividendenempfängerin als blosse Durchlaufgesellschaft erscheint.
Natalie Peter

Die Nutzungsberichtigung nach DBA CH-GB

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Ein Dividendenempfänger kann seine Stellung als Nutzungsberechtigter verlieren, wenn er einer "faktischen Weiterleitungspflicht" unterliegt. Ob eine solche bestanden hat, kann sich nicht nur aus Vertragsdokumenten, sondern auch aus den Umständen ergeben. Das BGr betrachtet faktische Zwänge als Indizien, aus denen auf das Bestehen einer vertraglichen oder gesetzlichen Weiterleitungspflicht geschlossen werden darf.
iusNet StR 28.07.2020

Unternehmerische Tätigkeit

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-5601/2019

Die Beschwerdeführerin ist Teil eines internationalen Konzerns und im Edelmetallgeschäft tätig. In verschiedenen Konstellationen nahm sie Industrie- und Edelmetallabfälle entgegen und leitete diese zur Verarbeitung an eine Konzerngesellschaft weiter. Das BVGr war der Meinung, dass die Beschwerdeführerin keine wirtschaftliche Verfügungsmacht oder Nutzungsberechtigung an den Edelmetallen erhielt; somit lag keine mehrwertsteuerlich relevante Transaktion vor. Die Beschwerde wurde gutgeheissen.
iusNet StR 30.06.2020

Steuerrechtliche Anerkennung von Offshore Strukturen für die Verrechnungssteuer

Éclairages
Verrechnungssteuer
A mit Wohnsitz in Österreich kontrolliert eine liechtensteinische Stiftung, welche an diversen unterliegenden Offshore Gesellschaften beteiligt ist. In Österreich wird die gesamte Struktur steuerlich transparent behandelt. A stellte deshalb direkt einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, welcher ihm verweigert wurde. Das BGr stellt u.a. fest, dass die nachträgliche Berufung auf die Missbräuchlichkeit selbst geschaffener Gesellschaftsstrukturen, dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben widerspräche und deshalb keinen Schutz verdiene. Die Beschwerde von A wurde abgewiesen.
Natalie Peter
iusNet StR 25.05.2020

Steuerrechtliche Anerkennung von Offshore Strukturen für die Verrechnungssteuer

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
A mit Wohnsitz in Österreich kontrolliert eine liechtensteinische Stiftung, welche an diversen unterliegenden Offshore Gesellschaften beteiligt ist. In Österreich wird die gesamte Struktur steuerlich transparent behandelt. A stellte deshalb direkt einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, welcher ihm verweigert wurde. Das BGr stellt u.a. fest, dass die nachträgliche Berufung auf die Missbräuchlichkeit selbst geschaffener Gesellschaftsstrukturen, dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben widerspräche und deshalb keinen Schutz verdiene. Die Beschwerde von A wurde abgewiesen.
iusNet StR 17.04.2020