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Pauschalentschädigung

Gültigkeit eines Spesenreglements, das von einem anderen Kanton genehmigt wurde

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Veranlagungsbehörde am Wohnsitz des Steuerpflichtigen kann lediglich prüfen, ob die ihm vom Arbeitgeber gezahlte Pauschalentschädigung mit dem vom Steueramt am Sitz des Arbeitgebers genehmigten Steueramtes übereinstimmt. Es bleibt kein Raum, die Angemessenheit zwischen der vom Arbeitnehmer erhaltenen Pauschalentschädigung und den dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Kosten zu prüfen.
iusNet StR 21.02.2023