Gültigkeit eines Spesenreglements, das von einem anderen Kanton genehmigt wurde
Gültigkeit eines Spesenreglements, das von einem anderen Kanton genehmigt wurde
Gültigkeit eines Spesenreglements, das von einem anderen Kanton genehmigt wurde
A und B sind verheiratet und haben ihren Wohnsitz im Kt. VD. In den Steuerperioden 2015 und 2016 war A vollzeitlich bei einer Gesellschaft mit Sitz im Kt. GE angestellt. In den Lohnausweisen wurde unter Ziff. 13.2.2 die Gewährung einer in Höhe von CHF 18'000 für die Nutzung eines Privatfahrzeugs für geschäftliche Zwecke erwähnt. In Ziff. 15 wurde zudem auf ein von der KStV GE genehmigtes verwiesen. Laut einer 2017 vom Arbeitgeber ausgestellten Bescheinigung arbeitete A als Regionaldirektor für die Niederlassung in Martigny/VS und die jährliche Pauschalentschädigung von CHF 18'000 wurde ihm für die Nutzung seines Privatfahrzeugs für Geschäftsfahrten gewährt, wobei der Weg vom Wohnort zum Arbeitsplatz als Privatfahrt galt.
In ihren Steuererklärungen 2015 und 2016 nahm A einen Abzug für die Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort in Höhe von CHF 17'010 vor, was 70km pro Tag während 240 Tagen entsprach. Die KStV VD lehnte den von A für die Steuerjahre 2015 und 2016 geltend gemachten Abzug ab, während er die Pauschale von CHF 18'000 teilweise als Einkommen besteuerte. Die letzte kantonale Instanz gab den...
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