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Personal noch Räumlichkeiten

Steuerhinterziehung mit einer substanzlosen BVI-Struktur

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht stellt fest, dass die BVI Gesellschaft D eine "leere Hülle" ist, da sie auf den BVI über keine betriebliche Infrastruktur, d.h. weder über Personal noch Räumlichkeiten verfügt. Dennoch erwirtschaftete die Gesellschaft Gewinne in Millionenhöhe. Die BVI Gesellschaft wird deshalb infolge Steuerhinterziehung transparent behandelt.
iusNet StR 25.04.2023