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Prozessrechtsverhältnis

Mitwirkungspflichten bei Prozessführung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

A-4596/2022

Die ESTV setzte den Mehrwertsteuerbetrag eines Treuhänders (Steuerpflichtiger) mangels Mitwirkung desselben nach pflichtgemässem Ermessen fest. Dagegen erhob der Steuerpflichtige Einsprache ohne genauere Unterlagen für die Prüfung der Einsprache einzureichen. Indem der Beschwerdeführer erst im vorliegenden Beschwerdeverfahren die relevanten Akten für die Berechnung der geschuldeten Steuer eingereicht hat, hat er im vorinstanzlichen Verfahren seine Mitwirkungspflichten verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Urteil detailliert aus, was genau unter diesen Mitwirkungspflichten zu verstehen ist.
iusNet StR 29.08.2023