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Rückerstattung

Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Nichtdeklaration der Dividende

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Nichtdeklaration einer Dividende in der Steuererklärung kann zu einer Verwirkung des Rückerstattungsanspruchs führen. Die Verwirkung tritt jedoch nicht ein, wenn die Nichtdeklaration fahrlässig erfolgte und durch den Steuerpflichtigen oder die Veranlagungsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen korrigiert wird. Vorliegend hatte somit das BGr zu beurteilen, ob die Nichtdeklaration fahrlässig oder eventualvorsätzlich erfolgte.
iusNet StR 25.10.2021

Selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit von Belegärzten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Beschwerdeführer übte ein privatärztliche Tätigkeit in der S AG in Pfäffikon SZ aus und war akkreditierter Belegarzt in der im Kt ZH gelegenen Klinik Y, wo ihm jeweils ein Operationsraum für einen bestimmten Zeitraum mit der für den chirurgischen Eingriff erforderlichen Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird. Da A nicht in ein arbeitsorganisatorisches Abhängigkeitsverhältnis eingebunden war, erachtete das BGr die Tätigkeit von A als Belegarzt in der Klinik Y als selbstständige Erwerbstätigkeit und bejahte das Vorliegen einer Betriebsstätte im Kt ZH, da A eine permanente, qualitativ und quantitativ erhebliche Tätigkeit in der Klinik Y ausübt.
iusNet StR 13.12.2019

Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
Das BGr heisst die Beschwerde des Steuerpflichtigen betreffend die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf der Grundlage von Art. 23 VStG gut. Es hält fest, dass die Unterlassung, das steuerbare Einkommen zu deklarieren, im vorliegenden Fall fahrlässig erfolgte. Das BGr wendet die für die Steuerhinterziehung entwickelten Kriterien an, um eine vorsätzliche Unterlassung von einer fahrlässigen Unterlassung zu unterscheiden.
iusNet StR 22.07.2019