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rückwirkende Gruppenbesteuerung

Möglichkeit der rückwirkenden Gruppenbesteuerung

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerinnen – zwei inländische Tochtergesellschaften eines weltweiten Konzerns im Bereich der Erst- und Rückversicherung – stellten bei der ESTV ein Gesuch um rückwirkende Gruppenbesteuerung. Die ESTV lehnte den Antrag in Bezug auf die Rückwirkung ab, stimmte jedoch der Gruppenbesteuerung für die folgende Steuerperiode zu. Gegen die abgelehnte Rückwirkung erhoben die Beschwerdeführerinnen Einsprache bei der ESTV, welche abgewiesen wurde. Nachdem die Beschwerde an das BVGr erneut abgewiesen wurde, gelangten die Beschwerdeführerinnen an das BGr. Die Beschwerde wurde schliesslich gutgeheissen.
iusNet StR 17.04.2020