Möglichkeit der rückwirkenden Gruppenbesteuerung
Möglichkeit der rückwirkenden Gruppenbesteuerung
Möglichkeit der rückwirkenden Gruppenbesteuerung
Bei den Beschwerdeführerinnen handelt es sich um zwei Schweizer Zweigniederlassungen eines weltweit tätigen Erst- und Rückversicherungskonzerns. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2014 stellten die Zweigniederlassungen bei der ESTV ein Gesuch um Gruppenbesteuerung per 6. August 2014 (Gründungsdatum der zweiten Schweizer Zweigniederlassung). Die ESTV lehnte den Antrag auf Gruppenbesteuerung mit Beginn per 6. August 2014 ab, stimmte jedoch der Besteuerung als MWST-Gruppe per 1. Januar 2015 zu. Soweit die Gruppenbesteuerung ab 6. August 2014 abgelehnt wurde, erhoben die Beschwerdeführerinnen Einsprache, welche von der ESTV abgewiesen wurde. Daraufhin gelangten die Zweigniederlassungen an das BVGr, welches ihre Beschwerde ebenfalls abwies. Nun musste das BGr beurteilen, ob eine rückwirkende Gruppenbesteuerung möglich sei oder nicht.
Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 MWSTG können sich Rechtsträger mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die unter einheitlicher Leitung eines Rechtsträgers miteinander verbunden sind, auf Antrag zu einem einzigen Steuersubjekt zusammenschliessen (sog. MWST-Gruppe). Mit dieser Möglichkeit sollen gruppenintern die Auswirkungen der steuerausgenommenen...
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