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Revisionsbegehren

Keine Nichtigkeit einer Ermessensveranlagung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine Ermessensveranlagung, die sich am Mittelwert der drei vorangehenden Veranlagungen orientiert, ist selbst dann nicht nichtig, wenn das Einkommen und das Vermögen der selbständig erwerbstätigen Steuerpflichtigen in den betroffenen Steuerperioden starken Schwankungen ausgesetzt war und die veranlagten Steuerfaktoren von der erst nach Ablauf der Einsprachefrist und daher verspätet eingereichten Steuererklärung abweichen.
iusNet StR 27.07.2021

Keine Revision aufgrund eines späteren Urteils

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Beschwerdeführer beantragte die Revision seiner Veranlagung, da der zweitveranlagende Kanton (seiner Gesellschaft) einen Aufwand anerkannt, welcher bei ihm als geldwerte Leistung aufgerechnet worden war. Das BGr verneint das Vorliegen eines Revisionsgrundes, da das im zweitveranlagenden Kanton ergangen Urteil die rechtliche Würdigung des Sachverhalts betrifft. Die rechtliche Würdigung oder eine falsche Würdigung von Tatsachen ist selbst keine Tatsache, die eine Revision rechtfertigt.
iusNet StR 02.07.2019