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Schuld verringern

Beweislast bei der Annahme einer geldwerten Leistung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft die Verweigerung der Aufrechnung einer geldwerten Leistung zum steuerbaren Gewinn der A AG und erinnert an die Verteilung der Beweislast im Steuerrecht, wenn es sich um geldwerte Leistungen handelt. Im vorliegenden Fall heisst es die Beschwerde gut und weist die Sache an die Vorinstanz zurück.
iusNet StR 28.06.2022