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statistische Methode

Zulässigkeit der Einzelfallbetrachtung beim Wert vor 20 Jahren

Jurisprudence
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Das Bundesgericht verneint die Frage, ob vom statistischen Wert vor 20 Jahren im Zusammenhang mit den Gestehungskosten bei der Grundstückgewinnsteuer im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung abgewichen werden darf. Zudem verneint das Bundesgericht mit Verweis auf das Kongruenzprinzip die Frage, ob eine unentgeltliche Nutzungsübertragung bei den Gestehungskosten im Zusammenhang mit der Grundstückgewinnsteuer zu berücksichtigen ist.
iusNet StR 25.09.2023