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Zulässigkeit der Einzelfallbetrachtung beim Wert vor 20 Jahren

Zulässigkeit der Einzelfallbetrachtung beim Wert vor 20 Jahren

Jurisprudence
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer

Zulässigkeit der Einzelfallbetrachtung beim Wert vor 20 Jahren

Der Steuerpflichtige veräusserte im Jahr 2019 eine Parzelle zum Preis von CHF 4'500'000. Daraus resultierte ein Grundstückgewinn von CHF 2'563'926 welcher der Grundstückgewinnsteuer unterlag. Für die Ermittlung der Gestehungskosten wurde seitens der Steuerverwaltung auf den Wert vor 20 Jahren abgestellt, wobei von einem Bodenpreis von CHF 606/m2 ausgegangen wurde.

Der Steuerpflichtige beantragt einerseits, dass aufgrund der ausgezeichneten Lage des Grundstücks nicht vom durchschnittlichen Bodenpreis auszugehen sei; und dass einen Nutzungsübertragung in Bezug auf 455m2 im Wert von CHF 633'750 zu berücksichtigen sei.

In Bezug auf die Gestehungskosten ist es unbestritten, dass auf den Wert vor 20 Jahren abzustellen ist, kein höherer Erwerbspreis nachgewiesen werden konnte. Die vom Steuerpflichtigen geforderten CHF 750/m2 orientieren sich am Höchstpreis, welcher im Jahr 2000 erzielt wurde. Jedoch ist gemäss konstanter Praxis nach der statistischen Methode vorzugehen und eine Einzelfallbetrachtung sei nur dann gerechtfertigt, wenn das Ergebnis der statistischen Methode zu einem stossenden Ergebnis führen würde. Da der Preis von CHF 606/m2 innerhalb der Spannbreite des...

iusNet StR 25.09.2023

 

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