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Steueraufschub bei Ersatzbeschaffungen

Ersatzbeschaffung selbstbewohntes Grundeigentum

Éclairages
Direkte Steuern
Das Bundesrecht regelt die dauernde und ausschliessliche Selbstnutzung von Wohnliegenschaften im Zusammenhang mit dem Steueraufschub bei Ersatzbeschaffungen abschliessen und lässt den Kantonen keinen Spielraum. Weder werden bestimmte Mindesthalte- oder Mindestwohndauern verlangt, noch unterbricht eine Zwischennutzung oder -vermietung die Kausalität. Entscheidend ist, ob im Zeitpunkt des Verlassens einer selbstgenutzten Liegenschaft der Entschluss zur Ersatzbeschaffung bereits gefasst war.
iusNet StR 27.03.2019