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Steuererleichterungen

Einfuhr von Biodiesel

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_535/2019

Die Beschwerdeführerin wäre als steuerpflichtige bzw. Auftraggeberin zur Zahlung allfälliger im Zusammenhang mit den streitbetroffenen Treibstoffeinfuhren angefallenen Abgaben verpflichtet gewesen. Strittig ist jedoch, ob es die Beschwerdeführer zu Unrecht unterlassen haben, im Zusammenhang mit den streitbetroffenen Einfuhren Mineralölsteuern, Mineralölsteuerzuschläge und die auf diesen Abgaben geschuldeten Einfuhrsteuern zu deklarieren und zu bezahlen.
iusNet StR 30.11.2020