Einfuhr von Biodiesel
Einfuhr von Biodiesel
Einfuhr von Biodiesel
Mit Verfügung vom 12. August 2013 gewährte die Oberzolldirektion (OZD) der B eine Steuererleichterung "für den bei der Firma C gekauften, durch die französische Firma D aus Altspeise- und Tierfetten der Kategorie 3 hergestellten Biodiesel". Der B wurde für die Einfuhr solchen Biodiesels eine Nachweisnummer zugeteilt.
Ende Dezember 2015 ging bei der Zollfahndung Basel eine anonyme Meldung ein, wonach A und die B unrechtmässig Steuerbefreiungen für Biodiesel in Anspruch genommen hätten. Im Rahmen der daraufhin eröffneten Zollstrafuntersuchung kam die Zollfahndung zum Ergebnis, dass zwischen dem 10. September 2013 und dem 26. Oktober 2015 anlässlich von insgesamt 58 Einfuhren importierte Waren fälschlicherweise als Biodiesel deklariert wurden. Dadurch sind Steuererleichterungen gewährt worden, obwohl die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der zugeteilten Nachweisnummer nicht gegeben waren. Im Umfang dieser zu Unrecht erwirkten Steuererleichterungen sind Steuern nachzuentrichten.
Gestützt auf den Untersuchungsbefund der Zollfahndung verpflichtete die Zollkreisdirektion Basel A und die B mit Verfügung vom 3. März 2017 solidarisch zur Entrichtung von...
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