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strafrechtliche Anklage

Verletzung der Unschuldsvermutung im Steuerhinterziehungsverfahren

Jurisprudence
Steuerstrafrecht / Steuerstrafrechtspflege
Im Steuerhinterziehungsverfahren kommen die Verfahrensgarantien von Art. 6 Ziff. 1 EMRK, namentlich die Unschuldsvermutung, zum Tragen. Diese besagt, dass den Steuerstrafen keine Sachverhaltselemente zugrunde gelegt werden dürfen, über deren Verwirklichung bei objektiver Würdigung Zweifel bestehen. Sie ist verletzt, wenn die Strafbehörde eine zugunsten des Beschuldigten sprechende Tatsache als unbewiesen hält, obwohl mehr als eine theoretische Möglichkeit besteht, dass sich die Dinge so verhalten, wie sie der Beschuldigte schildert.
iusNet StR 26.11.2019