Verletzung der Unschuldsvermutung im Steuerhinterziehungsverfahren
Verletzung der Unschuldsvermutung im Steuerhinterziehungsverfahren
Verletzung der Unschuldsvermutung im Steuerhinterziehungsverfahren
Sachverhalt
Der im Kt BE wohnhafte A war Partner einer in der Rechtsform der Kollektivgesellschaft organisierten Anwaltskanzlei mit Sitz im Kt ZH. Bei dieser fand eine durch das KStA ZH durchgeführte Buchprüfung statt. Bei dieser wurden geschäftsmässig nicht begründete Aufwendungen festgestellt. Nachdem die StV BE vom KStA ZH über die Ergebnisse dieser Buchprüfung in Kenntnis gesetzt worden war, eröffnete sie für die rechtskräftig veranlagten Steuerperioden 2004 - 2007 ein Nachsteuer- und Hinterziehungsverfahren gegen den Steuerpflichtigen.
Aus den Erwägungen
Streitgegenstand sind vorliegende die von der Vorinstanz bestätigten Bussen wegen vollendeter Steuerhinterziehung in den Jahren 2005 - 2007, soweit dies im vorinstanzlichen Verfahren überhaupt Streitgegenstand bildete. Eine vollendete Steuerhinterziehung liegt objektiv vor, wenn die steuerpflichtige Person bewirkt, "dass eine Veranlagung zu Unrecht unterbleibt, oder dass eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist". Als Tathandlung in Betracht fällt namentlich eine unvollständig oder nicht wahrheitsgemäss ausgefüllte Steuererklärung, die adäquat-kausal zu einem Steuerausfall beim Gemeinwesen...
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