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transparent

Steuerhinterziehung mit einer substanzlosen BVI-Struktur

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht stellt fest, dass die BVI Gesellschaft D eine "leere Hülle" ist, da sie auf den BVI über keine betriebliche Infrastruktur, d.h. weder über Personal noch Räumlichkeiten verfügt. Dennoch erwirtschaftete die Gesellschaft Gewinne in Millionenhöhe. Die BVI Gesellschaft wird deshalb infolge Steuerhinterziehung transparent behandelt.
iusNet StR 25.04.2023

Steuerrechtliche Anerkennung von Offshore Strukturen für die Verrechnungssteuer

Jurisprudence
Verrechnungssteuer
A mit Wohnsitz in Österreich kontrolliert eine liechtensteinische Stiftung, welche an diversen unterliegenden Offshore Gesellschaften beteiligt ist. In Österreich wird die gesamte Struktur steuerlich transparent behandelt. A stellte deshalb direkt einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, welcher ihm verweigert wurde. Das BGr stellt u.a. fest, dass die nachträgliche Berufung auf die Missbräuchlichkeit selbst geschaffener Gesellschaftsstrukturen, dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben widerspräche und deshalb keinen Schutz verdiene. Die Beschwerde von A wurde abgewiesen.
iusNet StR 17.04.2020