Das BGr prüft, ob aufgrund gefälschter Rechnungen Mehrwertsteuer und Zollabgaben hinterzogen wurden. Die Zolldirektion hatte berechtigte Zweifel an der Echtheit der vorgewiesenen Dokumente. Abklärungen in anderen Staaten bestätigten die Zweifel. Die Beschwerde wird abgewiesen.