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Verfahren der vorübergehenden Verwendung

Definitive Einfuhr aus dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer
Strittig war, aufgrund welcher Grundlage die Automobil- und die Einfuhrsteuer zu bemessen sind, wenn ein Importeur ein Automobil zunächst im Verfahren der vorübergehenden Verwendung einführt und es anschliessend in den zollrechtlich freien Verkehr überführt. Aufgrund der Umstände hegte die ZD ZH Zweifel an der Korrektheit der Steueransätze, welche sich nach näheren Untersuchungen als berechtigt erwiesen. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 25.02.2022