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Verhältnismässigkeitsprinzip

Namen von Drittpersonen in der Amtshilfe

Éclairages
Direkte Steuern
Seit Mitte 2017 verfolgt die ESTV die Praxis, wonach gestützt auf Art. 26 Ziff. 1 DBA USA ins Ausland übermittelte Informationen auch gegen Personen verwendet werden dürfen, welche nicht formell vom Ersuchen betroffen seien. Das BVGr widerspricht dieser Auffassung und präzisiert, dass die einschlägige abkommensrechtliche Regelung (Art. 26 Ziff. 1 Sätze 3 und 4 DBA USA) so zu verstehen sei, dass die zu übermittelnden Informationen vom IRS nur in Verfahren gegen den in den USA steuerpflichtigen wirtschaftlich Berechtigten für den im Ersuchen erwähnten Tatbestand verwendet werden dürfen und sie geheim zu halten sind.
Natalie Peter
iusNet StR 02.07.2019