Keine Revision einer rechtskräftigen Veranlagung Jurisprudence Direkte Steuern 9C_364/2023 Bundesgericht Keine Revision einer rechtskräftigen Veranlagung 9C_364/2023 Wird die steuerpflichtige Person rechtskräftig zu einem Reingewinn veranlagt, gelten die Vorjahresverluste als verrechnet, es sei denn, die Voraussetzungen der Revision sind erfüllt. iusNet StR 27.11.2024 Lire la suite de Keine Revision einer rechtskräftigen Veranlagung